FAQ
Im Rahmen der FAQs verwenden wir folgende Abkürzungen: CBI (Chemie- und Bioingenieurwesen), CEN (Chemical Engineering – Nachhaltige Chemische Technologien), ET (Energietechnik) und LSE (Life Science Engineering).
Weitere FAQs finden Sie auf der Seite der FAU: Studium a-z
Anerkennung Industriepraktikum: Industriepraktikum CBI/CEN/LSE
Anerkennung von Studienleistungen, Studienzeiten, Prüfungsleistungen bei Hochschulwechsel oder Fachwechsel: Anerkennung von Studienleistungen
Anerkennung bei Auslandsaufenthalten: Auslandsaufenthalte
Anerkennung Energietechnik: Anerkennung von Studienleistungen ET
Für die Teilnahme an Modulprüfungen (Klausuren, mündlichen Prüfungen, Praktika…) ist eine Anmeldung via meincampus notwendig. Die Anmeldung erfolgt im Anmeldezeitraum der Technischen Fakultät (s. Anmeldezeiträume/Technische Fakultät). Für den jeweils ersten Termin melden Sie sich selbstständig an. Vor dem Ersttermin können Sie bis zu drei Tagen zurücktreten (sich via meincampus von der Prüfung abmelden). Danach nur mit Attest. Für die Wiederholungen werden Sie automatisch angemeldet und die „drei Tage Regelung“ gilt nicht mehr (nur mit Attest).
Wichtig! Für Praktika wird meistens zusätzlich zu der Anmeldung via meincampus eine Anmeldung via StudOn verlangt. Darüber werden Sie i.d.R. in der ersten Vorlesung des Moduls oder per Mail informiert.
Erasmus, Mobilität in Europa: Auslandsaufenthalte
Studierende der Energietechnik haben dabei die Möglichkeit, Erasmus-Kooperationen der Departments CBI, EEI und WW zu nutzen.
Internationale Partnerschaften der Fakultät: TF international
Partneruniversitäten im Direktaustausch-Programm der FAU (für Studierende aller Fakultäten): Partnerhochschulen der FAU
Free Mover: Sie können auch außerhalb eines Austauschprogrammes der FAU ein Semester an einer Universität im Ausland verbringen. Ein Auslandsstudium als „Free Mover“ bedeutet, dass Sie selbständig Studienmöglichkeiten, Zulassungsbedingungen, Finanzierung (die Studiengebühren werden meistens nicht erlassen!) mit der ausländischen Universität klären müssen. Nähere Hinweise hierzu finden Sie auf den Webseiten der FAU.
Die Bachelorarbeit wird in der ABMPO (Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät der FAU) sowie in der FPO (studiengangsspezifische Prüfungsordnung) geregelt.
ABMPO, insbesondere § 27 Bachelorarbeit: ABMPO/TechFak
FPO CBI/CEN/LSE/ET, insbesondere § 40 Bachelorarbeit (bei ET: § 42): Prüfungsordnungen/Technische Fakultät
Kurze Zusammenfassung (bitte unbedingt genannte § der ABMPO und der jeweiligen FPO lesen!):
- Zulassungsvoraussetzung ist der Erwerb von mindestens 110 ECTS-Punkten sowie der erfolgreiche Abschluss der Grundlagen- und Orientierungsprüfung.
- Das Thema der Bachelorarbeit wird von einer oder einem an der Technischen Fakultät hauptberuflich tätigen Hochschullehrerin oder Hochschullehrer des Chemie-und Bioingenieurwesens (bei ET: der TF, § 42 FPOET) ausgegeben (s. FPO). Themen finden Sie hier und an den Aushängen und Webseiten der Lehrstühle.
- Thema und Tag der Ausgabe sind dem Prüfungsamt mitzuteilen (formlose Meldung durch Betreuer/in, ggfs. Lehrstuhl. Die Lehrstühle haben i.d.R. eigene Vorlagen. Ggfs. kann diese in Absprache mit der/dem Betreuer/in verwendet werden).
- Die Zeit von der Vergabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt ca. 360 Stunden (3-5 Monate) und kann nur auf begründeten Antrag um höchstens einen Monat verlängern werden (Ausnahme durch ärztliches Attest, s. ABMPO § 27 (4)).
- Die Bachelorarbeit und deren Ergebnisse sind im Rahmen eines max. 30 Minuten dauernden Referates mit anschließender Diskussion vorzustellen.
- Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden (s. ABMPO § 27 (5)).
Vom Studium kann man sich z.B. wegen einem Auslandsstudium oder Industriepraktikum (oder auch wegen Krankheit, Schwangerschaft, Pflege eines nahen Angehörigen…) beurlauben lassen. Der Antrag ist bei der Studierendenverwaltung der FAU zu stellen, s. Antrag auf Beurlaubung und Richtlinien zur Beurlaubung: Webseiten der Studierendenverwaltung
Der Antrag soll im Normalfall bis zum Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden. Die rückwirkende Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester (bzw. nach der Vorlesungszeit) ist nicht möglich.
Eine Beurlaubung im 1. Fachsemester mit Zweck Industriepraktikum oder Auslandsaufenthalt ist nicht möglich. Mehr dazu, s. Richtlinien zur Beurlaubung vom Studium: Webseiten der Studierendenverwaltung
Wichtig für die Prüfungsplanung: während der Beurlaubung können keine Ersttermine von Prüfungen wahrgenommen werden, lediglich Wiederholungsprüfungen. Diese müssen sogar abgelegt werden! In diesem Fall ist die Rücksprache mit dem Prüfungsamt ratsam. Die/der Mitarbeiter/in des Prüfungsamtes kann Sie von der Wiederholungsprüfung abmelden.
Im Stundenplan des 4. Semesters der Bachelorstudiengänge CBI und CEN finden Sie u.a. folgende Lehrveranstaltungen: „Chemische Thermodynamik“ und „Grenzflächen in der Verfahrenstechnik“. Sie bilden zusammen das Modul „Grundlagen der VT 1 – Phasengleichgewichte und Grenzflächen“ (7,5 ECTS-Punkte). Am Ende des Semesters wird eine Klausur aus den beiden Teilen geschrieben.
Sind Sie Studienanfänger/-in und haben viele Fragen zu Ihrem Studium oder sind Sie schon eine Weile da und möchten sich ehrenamtlich für die Interessen Ihrer Kommilitonen/-innen einsetzen? Dann kontaktieren Sie bitte die FSI CBI CEN LSE und EnTe.
Mehr über die FSI finden Sie hier: Fachschaftsinitiative FSI CBI CEN LSE und EnTe
und insbesondere hier: Webseite der FSI CBI CEN LSE und EnTe
Mailadresse: fsi-cbi@fau.de
Bei einem Fachwechsel sind folgende Schritte zu beachten:
- Wenn Sie in Ihrem bisherigen Studiengang Leistungen erbracht haben, die in dem neuen Studiengang anerkannt werden können, ist ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen bei der Anerkennungsbeauftragten, Frau Dr. Hilbig zu stellen.
- Wenn Sie zum Sommersemester wechseln, müssen Ihnen Leistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten anerkannt werden. Bei einer niedrigeren ECTS-Zahl ist ein Studienfachwechsel (zum SS) leider nicht möglich.
- Den Antrag stellen Sie bitte per Mail mit der Angabe Ihrer Matrikelnummer an die Anerkennungsbeauftragte: anna.hilbig@fau.de. Die folgenden Dokumente müssen beigefügt werden: aktueller Notenspiegel aus Campo oder alternativ Transcript of Records.
- Der Antrag wird von der Anerkennungsbeauftragten bearbeitet und an das Prüfungsamt (Frau Fischer-Willmanns) verschickt.
- Muss eine Höherstufung erfolgen, wird das Prüfungsamt die Studierendenverwaltung darüber (per Mail) informieren. Sie werden i.d.R. ins CC gesetzt.
- Der letzte Schritt für Sie ist den Antrag auf Fachwechsel bei der Studierendenverwaltung einzureichen. Mailadresse, s. Antrag.
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) besteht aus 6 (CEP: 7) Modulprüfungen im Umfang von 40 (Energietechnik: 42,5) ECTS-Punkten. Die GOP ist bestanden, wenn 30 davon erworben wurden.
Die Prüfungen der GOP dürfen im Falle des Nichtbestehens nur einmal wiederholt werden (sonstige Prüfungen dürfen drei Mal wiederholt werden).
Die GOP ist in den ersten zwei Semester (spätestens im dritten) abzulegen.
Die GOP im Bachelorstudiengang LSE umfasst folgende Module: Mathematik für LSE 1 (Mathematik D1, 1. Semester), Experimentalphysik (1. Semester), Allgemeine und Anorganische Chemie (1. Semester), Mikrobiologie (1. Semester), Bioanalytik (2. Semester) und Bioprozesstechnik mit Hauptseminar (2. Semester). Wenn Sie beispielsweise die Prüfung Experimentalphysik nicht bestanden haben, ist das noch kein Grund zur Panik. Sie müssen im Sommersemester Bioanalytik und Bioprozesstechnik mit Hauptseminar bestehen und somit ist Ihre GOP bestanden. Die Prüfung Experimentalphysik ist dann für Sie keine GOP mehr und Sie können diese drei Mal wiederholen.
Die GOP in den Bachelorstudiengängen CBI und CEN ist beinahe identisch und umfasst folgende Module: Mathematik D1 (1. Semester), Experimentalphysik (1. Semester), Allgemeine und Anorganische Chemie (1. Semester), Statik und Festigkeitslehre (1. Semester), Werkstoffkunde (2. Semester) sowie Chemische und Biologische Prozesstechnik mit Einführungsprojekt (CBPT, CBI) bzw. Chemische Prozesstechnik mit Einführungsprojekt (CPT, CEN) (2. Semester). Hier gilt ähnlich wie im Bachelorstudiengang LSE: wenn Sie beispielsweise durch die Prüfung Experimentalphysik durchgefallen sind, müssen Sie Werkstoffkunde und C(B)PT im Sommersemesters bestehen, um die GOP hinter sich zu bringen.
Die GOP im Bachelorstudiengang CEP umfasst folgende Module: Mathematics I and II, Foundations of Chemical reaction engineering, Physics I, Renewable Energies, Introduction to Interface Engineering und Electrochemistry. Diese Module ergeben eine Gesamtzahl von 40 ECTS. Sobald Sie die GOP bestanden haben, können Sie die weiteren Prüfungen drei Mal wiederholen.
Die GOP im Bachelorstudiengang Energietechnik umfasst folgende Module: Mathematik für ET 1 und ET 2, Werkstoffe und ihre Struktur, Grundlagen der Elektrotechnik I und II, chemische Grundlagen der Energietechnik und Werkstoffe: Mechanische Eigenschaften und Verarbeitung (dazu gehören die Vorlesungen: Mechanische Eigenschaften der Werkstoffe und Materialien für Regenerative-Energie-Anwendungen). Das sind insgesamt 42,5 ECTS von denen Sie in den ersten 2 bis max 3 Semestern 30 ECTS Punkte gesammelt haben müssen. Sobald Sie die GOP bestanden haben, können Sie die weiteren Prüfungen drei Mal wiederholen.
Im Masterstudium CBI, CEN, LSE ist ein Industrie(pflicht)praktikum von mindestens 12 Wochen abzuleisten. Das Praktikum ist anhand der Richtlinien in einem Industrieunternehmen durchzuführen, s.: Industriepraktikum CBI/CEN/LSE.
Bitte beachten Sie, dass die „Pflicht“ lediglich 12 Wochen beträgt. Ab der 13. Woche beginnt für Sie ein freiwiliges Praktikum. Bitte die Hinweise zum Mindestlohn beachten: Industriepraktikum CBI/CEN/LSE.
Im Praktikumsamt kann eine Bescheinigung über das Pflichtpraktikum ausgestellt werden, falls dies von dem Unternehmen gewünscht ist. Wir bitten jedoch zuerst auf die Anlage 2 Ihrer Fachprüfungsordnung hinzuweisen, da das Industriepraktikum als Pflichtmodul im Curriculum berücksichtigt ist: Prüfungsordnungen/Technische Fakultät.
Zur Anerkennung des Industriepraktikums CBI, CEN, LSE ist ein Praktikumszeugnis (kein Bericht!) im Praktikumsamt abzugeben, gerne per E-Mail: cbi-praktikumsamt@fau.de.
Für den Bachelor Energietechnik ist eine praktische Tätigkeit im Umfang von 6 Wochen und für den Master Energietechnik im Umfang von 8 Wochen nachzuweisen. Diese Wochenangaben beziehen sich auf ein Praktikum in Vollzeit. Bei Teilzeitarbeitszeiten (mindestens 8h/Woche) muss die Anzahl der Wochen entsprechend verlängert werden.
Für die Anerkennung ist das Praktikumsamt des Departments EEI zuständig. Alle Informationen finden Sie auf den Webseiten des Praktikumsamtes.
Die Masterarbeit wird in der ABMPO (Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät der FAU) sowie in der FPO (studiengangsspezifische Prüfungsordnung) geregelt.
ABMPO, insbesondere § 32 Masterarbeit: ABMPO/TechFak
FPO CBI/CEN/LSE/ET, insbesondere § 43 Masterarbeit (bei ET: § 48): Prüfungsordnungen/Technische Fakultät
Kurze Zusammenfassung (bitte unbedingt genannte § der ABMPO und der jeweiligen FPO lesen!):
- Zulassungsvoraussetzung ist der Erwerb von 90 (CBI, CEN, LSE, s. § 42 der FPO) bzw. 80 (ET, s. 47 der FPO) ECTS-Punkten.
- CBI, CEN und LSE: Das Thema der Masterarbeit wird von einer oder einem an der Technischen Fakultät hauptberuflich tätigen Hochschullehrerin oder Hochschullehrer des Chemie-und Bioingenieurwesens ausgegeben. Bei Abweichungen hiervon ist die Zustimmung der bzw. des Studienkommissionsvorsitzenden erforderlich (s. FPO). Themen finden Sie hier und an den Aushängen und Webseiten der Lehrstühle.
- ET: Das Thema wird aus Ihrer Studienrichtung gewählt. Zur Vergabe und Betreuung der Masterarbeit sind alle in den Departments CBI, WW und EEI hauptberuflich tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer berechtigt. Auch hier kann die bzw. der Vorsitzende der Studienkommission Ausnahmen zulassen (s. FPO).
- Thema und Tag der Ausgabe sind dem Prüfungsamt mitzuteilen (formlose Meldung durch Betreuer/in, ggfs. Lehrstuhl. Die Lehrstühle haben i.d.R. eigene Vorlagen. Ggfs. kann diese in Absprache mit der/dem Betreuer/in verwendet werden).
- Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Masterarbeit (Regelbearbeitungszeit) beträgt sechs Monate und kann nur auf begründeten Antrag um höchstens drei Monate verlängern werden (Ausnahme durch ärztliches Attest, s. ABMPO § 32 (4)).
- Die Masterarbeit und deren Ergebnisse sind im Rahmen eines Referates (20 – 30 Minuten) bzw. eines max. 30 Minuten dauernden Vortrags (LSE) mit anschließender Diskussion vorzustellen (s. FPO).
- Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden (s. ABMPO § 32 (5)).
Im Rahmen des Moduls Biotechnologie 1: Grundlagen der Zellbiotechnologie im 3. Semester Bachelor LSE wird ein Praktikum angeboten. Das Praktikum gehört thematisch zur Mikrobiologie und wird „Mikrobiologische Übungen“ genannt. Das Praktikum findet im Anschluss an den ersten Prüfungszeitraum (das ist die dritte Woche nach dem Ende der Vorlesungszeit) statt und dauert eine Woche.
Der Projektierungskurs ist ein Pflichtmodul in den Masterstudiengängen CBI, CEN und LSE. Es handelt sich hier um eine Blockveranstaltung, die i.d.R. im März angeboten wird, mit dem Ziel, in kleinen Gruppen die Projektierung einer chemischen bzw. biochemischen Produktionsanlage durchzuführen. Der Projektierungskurs soll frühestens nach dem 2. Fachsemester abgelegt werden, da für die erfolgreiche Teilnahme das Fachwissen aus den früheren Semestern benötigt wird. Mehr über den Projektierungskurs erfahren Sie auf der Webseite des Projektierungskurses CBI/CEN/LSE.
Die Anmeldung erfolgt via campo (s. Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Prüfungsamt/Technische Fakultät) sowie via StudOn (i.d.R. in den ersten zwei Vorlesungswochen).
Die Fachprüfungsordnung (FPO) gibt wichtige Hinweise zu Ihrem Studium, daher lohnt es sich vom Anfang an, sie zu kennen. Die FPO beinhaltet u.a. den Studienverlaufsplan, die Regelungen zu Bachelor- und Masterarbeiten, nennt die GOP-Module und regelt den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium. Für jeden Studiengang gibt es eine eigene FPO. Sie ergänzt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) – ABMPO/TechFak. Wenn Sie in Ihrer FPO nach einer Information suchen und diese nicht finden, schauen Sie bitte in die ABMPO. Mit großer Wahrscheinlichkeit finden Sie hier Antwort auf Ihre Frage.
Die Prüfungsordnungen (Ihre FPO und ABMPO) finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes:
Schriftliche Prüfungen werden zentral vom Prüfungsamt geplant. Prüfungstermine werden i.d.R. spätestens im Anmeldezeitraum der Technischen Fakultät (s. Anmeldezeiträume/Technische Fakultät) bekanntgegeben. Mehr über die Prüfungsplanung finden Sie hier: Prüfungstermine/Technische Fakultät
Die Klausuren der Technischen Fakultät werden in zwei Prüfungszeiträumen geschrieben:
1. Prüfungszeitraum – zwei Wochen direkt nach dem Ende der Vorlesungszeit
2. Prüfungszeitraum – i.d.R. drei Wochen vor dem Beginn des Folgesemesters.
Eine Übersicht über die Termine der kommenden Prüfungszeiträume sind auf der Webseite des Prüfungsamtes zu finden: Prüfungszeiträume/Technische Fakultät
Bei Problemen im Studium (Prüfungsangst, Lernschwierigkeiten, Integrationsschwierigkeiten, Krankheit…) sowie im Privatleben (Einsamkeit, Familienprobleme, Sucht…) können Sie die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Technischen Fakultät oder des Studentenwerks in Anspruch nehmen. Es werden in beiden Fällen „Offene Sprechstunden“ angeboten, eine Terminvereinbarung wird jedoch dringend empfohlen!
Haben Sie Fragen zu unseren Studiengängen? Das Studien-Service-Center (SSC) hilft Ihnen gerne bei Fragen bezüglich Bewerbung zum Studienverlauf, Masterstudium, Planung eines Auslandsaufenthaltes, Perspektiven bei Abbruch des Studiums, Industriepraktikum und bei vielen anderen Belangen.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Studiengänge CBI, CEN und LSE: SSC CBI
Studiengang Energietechnik: Studienberatung ET
Wahlmodul aus dem Angebot der FAU (Modul B 9 im Bachelor LSEB13 im Bachelor CEN, Modul M 12 im Master LSE): Für das Wahlmodul stehen Ihnen im Prinzip alle Module der FAU offen, die für Gasthörer-/innen zugelassen sind oder bei denen der Dozent/die Dozentin sein/ihr Einverständnis erklärt. Es gibt viele Angebote hierzu im campo, s. Allgemeiner Wahlbereich inklusive Schlüsselqualifikationen und Sprachkurse, Veranstaltungen aus der Technischen Fakultät sowie FAU Scientia Gaststudium.
Für das Wahlmodul sind 5 ECTS-Punkte vorgesehen. Ggfs. können Sie zwei Module mit jeweils 2,5 ECTS-Punkten wählen und in diesem Fall kann eins davon im Sommersemester gewählt werden.
Für die Wahlmodulprüfungen können Sie sich ggfs. selbstständig nicht anmelden. Schreiben Sie bitte eine Mail mit der Angabe Ihres Studiengangs, der Matrikelnummer und der jeweiligen Prüfungsnummer (falls bekannt) an Frau Fischer-Willmanns (Prüfungsamt): kerstin.fischer-willmanns@fau.de
Wahlmodul aus dem Angebot der Technischen oder Naturwissenschaftlichen Fakultät im Master LSE (Modul M 11): hier kann ein zusätzliches Modul aus dem Wahlpflichtfachkatalog LSE gewählt werden oder ein ganz anders Modul aus dem Angebot der TF oder der Nat. Die Vorgehensweise ist ähnlich wie oben beschrieben.
Beide Wahlmodule müssen benotet werden.
Informationen zu Modulen und zum Stundenplan finden Sie im campo.
Webseite CBI:
Webseite CEN:
Webseite CEP:
Webseite ET:
Webseite LSE: